Honorar für Studienteilnahme umsatzsteuerfrei? - Steuernews für Ärzte
BFH: Studie muss therapeutischen Zwecken dienen
BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein
Der Bundesfinanzhof hat die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung angesehen. Solche Veranstaltungen können als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes gelten, sofern eine medizinische Indikation vorliegt (Urt. v. 26.08.2014, XI R 19/12).
Gleichzeitig sah der BFH die von Betriebsärzten vorgenommenen Sammelüberweisungen von Arbeitnehmern zur Teilnahme an solchen Seminaren zum Nachweis der gebotenen medizinischen Indikation als ausreichend an.
Stand: 25. Februar 2015
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