Doppelte Haushaltsführung - Steuernews für Mandanten
Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar
Analyse von Gewebeproben umsatzsteuerfrei
Streitig war, ob die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte als auch von Krankenhäusern analysiert und befundet, als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen gelten, oder ob eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt. Im Streitfall behandelte eine Laborarzt-Gemeinschaftspraxis, welche Leistungen im Bereich der Dermatologie, Allergologie, operativen Dermatologie usw. erbracht hatte, alle Fremdhistologie-Leistungen als umsatzsteuerfrei.
Das Finanzgericht Hamburg (Urteil v. 23.10.2013, 2 K 349/12) entschied – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – dass es sich bei diesen Leistungen um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen (§4 Nr. 14 Buchst. a) des Umsatzsteuergesetzes - UStG) handelt. Gegen das Urteil ist allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az. XI R 48/13).
Stand: 27. November 2014
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.