Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen - Steuernews für Ärzte
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht urteilt über Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Krankenhausleistungen, die ihrerseits nicht der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24.9.2014 (Az. V R 19/11) entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ist. Voraussetzung ist, dass die Medikamente individuell für den einzelnen Patienten in der Apotheke eines Krankenhauses hergestellt werden. Der BFH sah die Herstellung der Medikamente als einen „mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatz“ an.
Die Finanzverwaltung folgt in einem aktuellen Schreiben (vom 28.9.2016, III C 3 - S 7170/11/10004) dem Urteil und stellt sowohl die Zubereitung selbst als auch andere Arzneimittel, die wie Zytostatika-Zubereitungen individuell für den Patienten hergestellt werden, von der Umsatzsteuerpflicht frei.
Die Finanzverwaltung weist allerdings auch darauf hin, dass für die im Zusammenhang mit Zytostatika und vergleichbaren Arzneimitteln stehenden Eingangsumsätze vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind.
Stand: 29. November 2016
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