BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer - Steuernews für Mandanten
Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
In 2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer. Begründet wurde dies u. a. mit einer unrechtmäßigen Privilegierung der Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten.
Die Initiative nahm am 23.2.2017 weitere Hürden. Der Finanzausschuss im Bundesrat stimmte mit einer Mehrheit von elf Ländern für den Vorschlag der Abschaffung der Abgeltungsteuer. Der Vorschlag ist allerdings derzeit auf Eis gelegt. Denn der Bundesrat hat am 12.5.2017 beschlossen, die Entschließung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht zu fassen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass das Thema nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung kommt.
Kapitaleinkünfte werden derzeit mit einem Steuersatz von 26,375 % inclusive des Solidaritätszuschlags besteuert. Der Steuersatz ist unabhängig von der Höhe der übrigen Einkünfte. Kommt es zur Abschaffung der Abgeltungsteuer, müssten diese wieder zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Der normale tarifliche Einkommensteuersatz beträgt bis zu 42 % bzw. bei sehr hohen Einkommen 45 %.
Stand: 31. Mai 2017
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