Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale 2023 - Steuernews für Mandanten
Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).
Stand: 29. März 2017
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