Steuererklärungsfristen 2020-2022 - Steuernews für Mandanten
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung.
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kommen – mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen – Rentnern und Pensionären mit vereinfachten Steuererklärungen entgegen. Die teilnehmenden Finanzämter nehmen den neuen Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ seit dem 2.5.2019 an. In diesem Papiervordruck müssen lediglich Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Die an die Finanzämter gemeldeten Renteneinkünfte, Pensionen und Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht mehr erklärt werden. Die Vordrucke können allerdings nicht verwendet werden, wenn weitere Einkünfte (z. B. Vermietung und Verpachtung) zu erklären sind.
Stand: 29. Juli 2019
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