Grenzgängerbesteuerung - Steuernews für Mandanten
BFH entscheidet über das Vorliegen einer Grenzgängereigenschaft bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Wohnsitzort
Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung basiert in erster Linie auf dem physischen Sitz eines Unternehmens. So zahlt ein multinational tätiges Unternehmen Steuern nach dem Recht des Sitzstaates. Letzteres ist für neuere Geschäftsmodelle, die auf der neuen digitalen Wirtschaft basieren, nicht mehr zielführend, wie die EU-Finanzminister bei einem Treffen in Tallinn im September 2017 festgestellt hatten. Denn das gegenwärtige System führe dazu, dass viele Unternehmen weniger Steuern zahlen, als sie müssten (vgl. Pressemitteilung vom 16.9.2017).
Ein Konzeptvorschlag beinhaltet daher die Aufhebung der physischen Anwesenheit für Unternehmen und die Anknüpfung der Steuerpflicht an eine virtuelle Präsenz, einhergehend mit einem Abkommen über virtuelle Steuerzahler.
Stand: 28. November 2017
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