Steuertarif 2025 - Steuernews für Mandanten
Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00
Nichtabziehbarkeit bei Einkommensteuer zulässig
Die Gewerbesteuer war bis 2008 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Betriebsausgabenabzug gestrichen. Stattdessen wurde der Anrechnungsfaktor zur Steuerermäßigung von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages erhöht.
Wegen der Nichtabzugsfähigkeit waren in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Der Bundesfinanzhof hat diese jetzt jedoch zurückgewiesen. Das Abzugsverbot verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (BFH vom 10.9.2015, IV R 8/13).
Der BFH begründete seine Entscheidung u. a. damit, dass die Unternehmensteuerreform 2008 auch Steuerentlastungen mit sich brachte und die Erhöhung der Gewerbesteuerbelastung im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen zu sehen ist. Außerdem würde bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer der Anteilseigner angerechnet.
Stand: 21. Dezember 2015
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