Grund- und Kinderfreibeträge 2024 - Steuernews für Mandanten
Einkommensteuerfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2024 rückwirkend
Das so genannte „sächliche Existenzminimum“ wird nach den sozialhilferechtlichen Grundsätzen definiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das sächliche Existenzminimum für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen. Im Steuerrecht wird das Existenzminimum durch den Grundfreibetrag berücksichtigt.
Die Höhe des Existenzminimums wird jährlich der allgemeinen Preissituation entsprechend nach oben angepasst. Grundlage für die Anpassung ist der alle zwei Jahre erscheinende Existenzminimumbericht. Wie aus dem als Unterrichtung vorgelegten 11. Existenzminimumbericht für das Jahr 2018 hervorgeht, wird das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2017 und 2018 für einen Erwachsenen € 8.820,00 bzw. € 9.000,00 betragen. Für Ehepaare beträgt das Existenzminimum für 2018 € 14.856,00. Die Beträge umfassen neben dem Regelsatz die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft sowie Heizkosten.
Für Kinder wird das sächliche Existenzminimum für 2017 auf € 4.716,00 und für 2018 auf € 4.788,00 festgelegt. Der Satz beinhaltet neben dem Regelsatz Aufwendungen für Bildung und Teilhabe, Kosten der Unterkunft sowie Heizkosten.
Stand: 28. Dezember 2016
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