Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024 - Steuernews für Mandanten
Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz/MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Arbeitnehmer haben seither einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Mindestlohnes. Der „erste“ Mindestlohn wurde dabei mit € 8,50 festgelegt. Seit dem 1.1.2017 gilt ein Mindestlohn von € 8,84.
Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2019 auf € 9,19 angehoben. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Damit ist der Mindestlohn bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit bei einem Brutto-Monatslohn von mindestens € 1.599,09 (€ 9,19 x 174 Arbeitsstunden) erreicht. Der Mindestlohn gilt auch für geleistete Überstunden. Die Höhe des Mindestlohnes wird jeweils per Verordnung umgesetzt. Ab dem 1.1.2020 soll der Mindestlohn voraussichtlich auf € 9,35 brutto ansteigen.
Stand: 27. Dezember 2018
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