Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024 - Steuernews für Mandanten
Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00
Viele Kitas und Schulen bleiben aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit geschlossen. Das Bundeskabinett hat daher kürzlich beschlossen, betroffenen Eltern Entschädigungszahlungen für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen zu gewähren. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre (das 12. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein) betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ferner müssen den Eltern andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar sein. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls, maximal € 2.016,00 monatlich. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.
Stand: 29. Juni 2020
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