Brillen für Mitarbeiter steuerfrei - Steuernews für Ärzte
Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.