Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns - Steuernews für Mandanten
Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.